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Lieferung und Leistung
 
 

Zahlung per Vorkasse/Überweisung ist möglich

Zahlung per PayPal ist möglich

 

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entweder per E-Mail oder Brief. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Auftrags. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. 
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. 
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 
Elisabeth Kreuzer ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- / Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und durch Gründe, die nicht von Elisabeth Kreuzer zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Elisabeth Kreuzer nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. 
Bei Lieferverzug den Elisabeth Kreuzer zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

 
 
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